Info Führerschein
Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie alle unsere Anhänger
ziehen. Es kann lediglich Beschränkungen wegen der Zugfähigkeit des PKW geben.
Informationen über Führerscheinklassen B und BE :
Führerschein Klasse B
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Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
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Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem
Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
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Anhänger bis 750 kg zulässiges
Gesamtgewicht
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Anhänger über 750 kg zulässiges
Gesamtgewicht
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die
Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen
von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Beispiel: PKW Leergewicht 1,4 t, Gesamtgewicht
1,9 t, Anhänger 1,3 t Gesamtgewicht.
Der
Anhänger darf mit Klasse B gezogen werden, da sein Gesamtgewicht kleiner ist als
das Leergewicht des PKW, und das zulässige Gesamtgewicht von PKW und
Anhänger zusammen 3,5 t nicht überschreitet.
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie
hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Führerschein
Klasse BE
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Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht,
wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
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Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die
Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer
ist als 3,5 t.
Das bedeutet, dass z.B. für Tandemachser (2,7
t Gesamtgewicht) generell Führerscheinklasse BE benötigt wird. |