Gewichte Alle Hinweise sind ohne Gewähr und unverbindlich ! Stützlast Die Stützlast bezeichnet das Gewicht mit der die Kugelkupplung des Anhängers auf die Anhängerkupplung des PKW drückt. Sie liegt je nach Hersteller zwischen 50 kg und 150 kg. Sie sollten die Stützlast weder über noch unterschreiten, da sich das Fahrverhalten des PKW enorm verschlechtert, bzw. bei zu hoher Stützlast die Auflaufbremse nicht funktioniert. Die Stützlast ist nicht zu verwechseln mit der Anhängelast. Anhängelast Die zulässige Anhängelast steht im Fahrzeugschein Ihres PKW. Es gibt eine maximale Anhängelast für ungebremste Anhänger, sowie für gebremste Anhänger. Mit Anhängelast ist immer das augenblickliche Gesamtgewicht (Anhängereigengewicht + Zuladung) gemeint. Beispiel: Ihr PKW darf 1300 kg gebremst ziehen. Sie dürfen einen Tandemanhänger mit 2000 kg zulässigem Gesamtgewicht und 400 kg Eigengewicht ziehen. Sie dürfen allerdings nur 900 kg zuladen (400kg Eigengewicht + 900 kg Ladung  = 1300 kg) Zulässiges Gesamtgewicht Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers finden Sie im Fahrzeugschein des Anhängers. Je nach Ausrüstung der Achsen kann das Gesamtgewicht zwischen 400 kg und 3500 kg liegen. Gesamtgewicht abzüglich Eigengewicht ergibt die Nutzlast des Anhängers. Nutzlast Die Nutzlast eines Anhängers finden Sie ebenfalls im Fahrzeugschein. Fast immer haben gebremste Anhänger eine höhere Nutzlast als ungebremste Anhänger.
Gewichte Alle Hinweise sind ohne Gewähr und unverbindlich ! Stützlast Die Stützlast bezeichnet das Gewicht mit der die Kugelkupplung des Anhängers auf die Anhängerkupplung des PKW drückt. Sie liegt je nach Hersteller zwischen 50 kg und 150 kg. Sie sollten die Stützlast weder über noch unterschreiten, da sich das Fahrverhalten des PKW enorm verschlechtert, bzw. bei zu hoher Stützlast die Auflaufbremse nicht funktioniert. Die Stützlast ist nicht zu verwechseln mit der Anhängelast. Anhängelast Die zulässige Anhängelast steht im Fahrzeugschein Ihres PKW. Es gibt eine maximale Anhängelast für ungebremste Anhänger, sowie für gebremste Anhänger. Mit Anhängelast ist immer das augenblickliche Gesamtgewicht (Anhängereigengewicht + Zuladung) gemeint. Beispiel: Ihr PKW darf 1300 kg gebremst ziehen. Sie dürfen einen Tandemanhänger mit 2000 kg zulässigem Gesamtgewicht und 400 kg Eigengewicht ziehen. Sie dürfen allerdings nur 900 kg zuladen (400kg Eigengewicht + 900 kg Ladung  = 1300 kg) Zulässiges Gesamtgewicht Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers finden Sie im Fahrzeugschein des Anhängers. Je nach Ausrüstung der Achsen kann das Gesamtgewicht zwischen 400 kg und 3500 kg liegen. Gesamtgewicht abzüglich Eigengewicht ergibt die Nutzlast des Anhängers. Nutzlast Die Nutzlast eines Anhängers finden Sie ebenfalls im Fahrzeugschein. Fast immer haben gebremste Anhänger eine höhere Nutzlast als ungebremste Anhänger.